Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mieten eines Wohnmobiles bei der Saar-Pfalz-Wohnmobile, gültig ab 01.01.2020

  1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Überlassung eines Wohnmobiles auf Mietbasis. Mindestmietdauer beträgt 5 Tage. Zugelassener Fahrbereich: West-Europa. Andere Länder sind nach Absprache mit der Versicherung teilweise möglich. Zwischen dem Vermieter und Mieter kommt ein Vertrag zustande, auf den ausschließlich das deutsche Recht Anwendung findet (in erster Linie die Bestimmungen dieses Ertrages, sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag). Der Mieter setzt das Fahrzeug eigenverantwortig ein, sowie gestaltet seine Reise selbst. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651a-1 BGB finden auf das Vertragsverhältnis gar keine Anwendung. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug lediglich zu Urlaubsgebrauch zu benutzen, unter Ausschluss gewerblicher Personen- und Warenbeförderung. Bei vertragswidrigem Gebrauch steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu.
  2. Berechtigte Fahrer Das im Vertrag angegebene Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen gefahren werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes Handels zu verantworten. Jeder Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt uns seit wenigstens 2 Jahren im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis sein. Das Wohnmobil wird nur dann ausgehändigt, wenn die Entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Führerscheins vorgelegt wird. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird, es sei des, der Vermieter hat den Umstand überwiegend zu vertreten.
  3. Mietpreise und Versicherungen Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein Sonderpreis vereinbart wird und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem Irrtum beruht. Die Mietpreise beinhalten: Versicherung als Selbstfahrer und Mieter inklusive Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150,- €, sowie Vollkaskoschutz mit einr Selbstbeteiligung von maximal 1000,- € pro Schadensfall. Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit einer Deckung in Höhe von 100000000,- € für Sach- und Vermögensschäden. Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgebracht werden, da sonst zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Betankungsaufwandspauschale von 20,- € brutto anfällt. Dieses wird dem Mieter sofort in Rechnung gestellt. Es werden 250 Freikilometer pro Tag vereinbart. Jeder weitere km wird mit einem Zuschlag von 0,45 € berechnet. Bei einer Mietdauer von mindestens 10 Tagen sind alle Kilometer frei. Kraftstoff- und Betriebskosten während der Mietzeit trägt der Mieter. Die Tagespreise werden je Kalendertag berechnet.
  4. Übergabe und Rücknahme Das Wohnmobil kann am ersten Miettag ab 12:00 Uhr – immer nach der telefonischen Vereinbarung – übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag – ebenso nach telefonischer Vereinbarung – bis 12:00 Uhr. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters. Das Fahrzeug wird vom Mieter in 66916 Breitenbach abgeholt und muss nach 66916 Breitenbach wieder zurückgebracht werden. Im Fall einer verspäteten Rückgabe werden pro angefangene Stunde 25,- € berechnet. Die Weiterberechnung eines eventuellen Schadens (z.B. Schadensersatzansrüche eines Nachmieters) behält sich der Vermieter vor, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu verantworten. Das Fahrzeug wird gereinigt und entsorgt übergeben und auch so zurückgenommen. Falls die Reinigung oder Entsorgung vom Vermieter durchzuführen ist, werden Gebürhren erhoben: Frischwasser- und Abwassertankentleerung: 30,- €, Innenreinigung: 150,- €, WC-Reinigung/Entleerung: 100,-€. Der Mieter überzeugt sich vor Übernahme des Wohnmobils, dass es sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet und keinerlei technische Mängel aufweist. Eventuell optisch festgestellte Mängel können auf Wunsch des Mieters protokolliert werden. Bedingt durch den derzeitigen Stand der Technik bei Campingfahrzeugen, sowie durch falsche Bedienung können während der Mietdauer Störungen oder Funktionsausfall bei Einbaugeräten möglich sein. Deshalb weisen wir wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Garantie für die Funktion der Einbaugeräte geben können. Sollten während der Mietzeit Mängel auftreten, hat der Mieter den Vermieter sofort zu versändigen und eventuell die Störung beheben lassen. Reparaturen sind mit der Sorgfalt auszuführen, die der Mieter in eigenen Angelegenheiten pflegt. Dem Mieter muss jedoch vorher aufgegeben werden, alles Mögliche zu versuchen, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Beweislast, dass eine Verständigung nicht möglich war, obliegt dem Mieter. Schadenserstz, auch nicht für Folgeschäden gegenüber dem Vermieter, stehen dem Mieter, bei während der Mietzeit aufgetretenen Mängeln, nicht zu . Der Verzicht auf eine Instandsetzung um eine Minderung des Mietpreises zu errichen, ist nicht standhaft. Gerichststand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist das Amtsgericht St. Wendel.
  5. Zustandekommen des Mietvertrages, Reservierung, Rücktritt Der Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich, durch beiderseitige Unterschrift des Mietvertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Telefax, per Post oder per Email übermittelt werden. Die Anzahlung beträgt bei Vertragsabschluss 30% des Gesamtpreises, und ist sofort nach der Bestellung fällig. Die Kaution beträgt 1000,- €. Bei einwandfreier Fahrzeugrückgabe wird der Betrag zurückgegeben. Diese Rückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für versteckte, bei der Rückgabe nicht erkennbare Mängel. Leistet der Mieter die Anzahlung nicht, kann der Vermieter den Vertag kündigen. Endet der Vertag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, Stornogebühren in Höhe von 100,- € zu bezahlen, die Anzahlung wird nicht erstattet. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist die gesamte Mietsumme fällig.
  6. Zahlungsbedingungen, Kaution, Preise Der restliche Mietpreis (70% des Mietpreises) muss 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto eingegangen sein. Die Kaution von 1000,- € muss bei Abholung des Fahrzeuges bar hinterlegt werden oder vorab überwiesen werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietdatum) wird der Mietpreis sofort fällig. Nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution von 1000,- € dem Mieter wieder zurückgegeben. Bei festgestellten Schäden verbleibt die Kaution bei Vermieter. Bei jeder Vermietung fällt pro Fahrzeug eine einmalige Servicepauschale in Höhe von 95,- € an. Diese beinhaltet: Reservierung, Einweisung, Gasflaschenaustausch (2 Stück pro Fahrzeug, wobei 1 immer voll), Aufbereitung der Toilettenkassette mit Chemikalien, Wassertankauffüllung, allgemeine Überprüfung (Wischanlage, Reifen, Ölstand).
  7. Verkehrsunfälle Bei einem Verkehrsunfall (auch bei Brand, Diebstahl oder Wildschaden) hat der Mieter unbedingt die Polizei und den Vermieter zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei und die eventuelle Feststellung der Schuldfrage abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist ein ausführlicher Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtl. Kennzeichen und evtl. Zeugen enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, so ist der Vermieter zu unterrichten. Bei Brand- , Enwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden zu unterrichten. Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Unfallschäden. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden. Für alle durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung, wie z.B. schlechtes Verstauen oder ungenügenden Verschluss entstehenden Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Reifenschäden gehen grundsätzlich zulasten des Mieters. Im Übrigen tritt die gesetzliche Haftung in Kraft. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind dem Vermieter sofort telefonisch mitzuteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen (z.B. die Ersatzteilbestellungen)in die Wege leiten kann.
  8. Reparaturen Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisen, dürfen dem Mieter bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres in Auftrag gegeben werden, größere Reparaturen bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Schadensersatzansprüche für vor Vertagsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges sind ausgeschlossen.
  9. Rauchen / Haustiere Das Rauchen in den Wohnmobilen ist strengstens untersagt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn der Vermieter damit einverstanden ist und der Mieter eine sehr gründliche Reinigung durchführt. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Mieters.
  10. Obhutspflicht Der Mieter hat das Reisemobil sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattungen müssen voll ersetzt werden. Der Vermieter kann sämtliche sonstigen Forderungen an den Mieter mit der Sicherheitsleistung verrechnen. Hierzu gehören insbesondere die Verrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens von Gegenständen am Mietobjekt, sowie die Verrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen keiner Abholung des Fahrzeuges.
  11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
  12. Ersatz-Wohnmobil Kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Schaden durch Vormieter) nicht mehr erbringen, so erhält der Mieter die vollständige Miete zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Diese Geschäftsbedingungen stellen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Mieter und Vermieter dar. Mit dem Vertragsabschluß erklärt der Mieter diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und ist mit ihnen einverstanden.